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IMPILAKS. E 255
April 1736 allhier eingesandte Gesuch wegen gebetener Restituirung der zu dem Imbilaxischen Pastorat Carelischen Districts gehörig gewesenen, vor einigen' Jahren aber von dem Land-Commissario Dykander dem angrenzenden Kirchspiel Ruskiala eigenmächtig zugeeigneten Dörfern Niinisyrjä und Heiskonwaara zusamt was der jetzige Pastor zu Imbilax Carolus Ursinus dieserwegen allhier per supplicam angetragen und was ferner sothaner Pastor sowohl als auch der jetzige Pastor zu Ruskiala Peter Urenius bei der vom Wiburgschen Gerichts Commissario Joh. M. Solberg zu Folge des an Ihn unterm 12 October a. p:ti ergangenen Befehls, in sothaner Sache in loco vorgenommene Untersuchung an- und beigebracht, nachdem das von bemeldetem Gerichts Commissario Solberg in dieser Sache gehaltene Zeugenverhör und die darinnen producirte Attestata sowohl als dessen daräber ertheiltes Sentiment anhero eingesandt und reiflich bepräfet worden, folgende
Resolution.
Demnach sowohl aus den von Einem ehrwärd. Wiburgschen Consistorio anno 1736 eingesandten alten geriehtlichen Untersuchungen de anno 1680, 1686 und 1687
— samt dem derauf gegrändeten 'Auspruch des ehemaligen
Wiburgsechen Consistorii d. d. 10 Martii 1687 als auch der gegenwärtigen auf Verordnung dieses Kaiserl. Collegii d. 22 Febr. 1740 vom Wiburgschen Gerichts Commissario J. M. Solberg in loco gehaltenen und anhero eingesandten gerichtlichen Untersuchung und einmäthiger eidlicher Aussage der ältesten Bauern daselbst klar erhellt, dass nicht allein
1:00 die Ruskialiscehe und Pelgjärwische Gemeine ungleich
stärker als die Imbilaxische ist und annoch bleibt, wenn
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