Sida xxxi
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Evangelische Religion, auch Kirchen- und Schulwesen und was dem anhängig ist, auf dem Fuss, wie es unter der letzteren schwedischen Regierung gewesen, gelassen und beibehalten werden sollte; Jedoch könnte und sollte in selbigen die griechische Religion hinfäro ebenfalls frei und ungehindert exerciret werden. Also hat auf Ihro Kayserl. Majestet hohen Befehl der heiligste Dirigirende Synodus resolvirt und befohlen, dass kraft obgedachter Ihro Kayserl. Majestet Petri des Grossen, hochseligst und ewig glorwärdigsten Andenkens, speciellen Verordnung, d. d. 29 Julii anno 1720, (wovon in dem an den heiligsten Dirigirenden Synodum aus der Wiburgschen Provincial-Cancelei eingesandten Memorial unterm 13 Maji anno 1721 Erwehnung geschehen) wie auch nach dem Inhalt des Friedens Tractats, er, Prepositus nebst den Consistorialibus in der Wiburgschen Province die Erwählung und Ordinirung der Priestern und Capläne von ihrer Religion, so und dergestalt, wie es bei der letzteren schwedischen Regierung in diesen, dem Russischen Reiche cedirten Provincien iäblich und gebräuchlich gewesen, unverändert verrichten und beibehalten sollte. Nur sollte er Prepositus nebst den Consistorialibus denjenigen, welcher von ihnen etwa zu einer geistlichen Function nach ihren Kirchengesetzen berufen und gesetzt wiärde, zur Ablegung des Eides der Treue gegen Ihro Kayserl. Majestet an behörigen Ort bringen und zwar wo ihre zu bestellende geist- und weltliche Officianten solches zu verrichten pflegen, auch den abzulegenden Eid schriftlich verfassen und von dem neuverordneten unterschreiben lassen. <Imgleichen von selbigem, kraft Ihro Kayserl. Majestet Petri des Grossen, höchstselig und ewig glorwärdigsten Andenkens, ergangener Ordre, d. d. 29 Julii anno 1720, zur Versicherung seiner Treue, dass er nemlich keine verdächtige Correspondence fähren, noch einige Spionerei begehen wolle, gute und zuverlässige Caution unter schriftlicher Reversirung nehmen und zwar von den dortigen Eingesessenen und von der Gemeinde, zu welcher er gesetzt wird; nachgehends aber selbigen Revers sowohl
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