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dessen Besuch er nicht gestattete. Innerliche Mittel wies er ab, und gab erst in den letzen Tagen Ansetzung von Blutegeln durch einen Wundartz zu. Unerwartet erfolgte sein Hinscheiden, überraschend schnell, in Folge eines Schlagflusses (apoplexia sanguínea cum suffocationr) den 7 Februar, 8 Uhr Morgens. Die Section des Leichnams, am 8 Febr., von zwei Artzten vorgenommen, liess diese den Schluss ziehen, dass vermöge des gesunden, kräftigen Körperbaues und des gesunden Zustandes der Abdomi-nal-Eingeweide, bei frühzeitig eingeleiteter gehöriger ärtzlicher Behandlung, verbunden mit zweckmässigem Regime, das Leben des hohen Verstorbenen noch lange hätte erhalten werden können. Der Leichnam ward sofort einbalsamirt, in einen bleiernen Sarg gelegt, und mit den in einer kupfernen Urne auibewahrten Eingeweiden in der Sakristei der Kirche St. Magni bis zur Uebergabe an den Bevollmächtigten des Prinsen Wasa niedergelegt. Das hiesiege Blatt, der Erzähler y sagt darüber: »Der Sarg wurde am 25 d., Nachmittags 3% Uhr, dem ausserordentlichen Bevollmächtigten des Prinsen von Wasa von einem der Local-Behörde dazu beauftragten Beamten übergeben, vor der Kirche zu St. Magnus auf einen eigends dazu gemachten Wagen gekracht und sogleich abgefahren. Er wird, wie verlautet, auf eine dem Prinzen von Wasa gehörige Herrschaft in Mähren gebracht und dort beigesetz werden. Merkwürdig ist , dass das Schloss, wo der Leichnam ^Gustavs IV hingebracht wird, im dreissigjährigen Kriege von einem seiner Ahnen, dem grossen Könige und *Held«n Gustav Adolph, der später hei Lützen einen ruhmvollen Tod fand, zweimal erobert worden seyn *oll! So viel es die Umstände und vorzüglich die Persönlichkeit des Verewigten erlaubten, wurde von jeher von Seiten seines Sohnes, des Prinsen von Wasa, alles mögliche angewandt, um das Schicksal des unglücklichen herumirrenden Monarchen zu erleichtern, der es aber vorzog, sich eher allen erdenklichen Entbehrungen zu unterziehen, als etwas auch von seinen nächsten Anverwandten anzunehmen. — Eine seinem früheren hohen Range gebührende Behandlungsweise konnte unter diesen Umständen erst nach seinem Tode Statt finden. »(In einem Schreiben von der Donau wird aus guter QueHe die in viele historische Werke übergegangene Angabe, als habe der schwedische Reichstag Gustav IV eine Pension angeboten, für falsch erklärt)»
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